Beitragsordnung

Das kosten unsere Leistungen

§ 1 – Vereinsbeitrag

  1. Der Jahres-Mitgliedsbeitrag ist von der Mitgliederversammlung mit Beschluss vom 27. September 2025 und mit Wirkung ab dem 1. Janaur 2026 wie folgt festgelegt worden:
  • für Bestandsmitgliedschaften

Jahresbeitrag                                                                            80,00 €

Jahresbeitrag ohne Rechtsschutzversicherung                           57,00 €

(nur bei nachgewiesenem bestehendem anderweitigem Versicherungsschutz)

  • Bei Beitritt ab 01.01.2026

Jahresbeitrag                                                                           84,00 €

 

Kurzmitgliedschaft 3 Monate                                                  36,00 €

 

     2. Die bei Beitritt zu entrichtende Aufnahmegebühr beträgt
     gemäß Vorstandsbeschluss vom 11. Juli 2013                                          30,00 €

     3. Der Jahresbeitrag für ein weiteres Mietverhältnis (z.B. selbst genutzte Zweitwohnung, separat angemietete Garage)
     beträgt gemäß Vorstandsbeschluss vom 26. Februar 2015                       45,00 €

§ 2 – Zahlungsweise und Termine

Der Jahresbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten.

  1. Bei Vorliegen einer Bankeinzugsermächtigung/eines Lastschrift-Mandats wird der Beitrag Anfang Januar abgebucht.
  2. Ansonsten ist der Beitrag im Januar zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung bedarf.

Abweichend hiervon kann der Vorstand auf Antrag die Entrichtung des Jahresbeitrags in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zulassen. In diesem Fall ist der (anteilige) Beitrag jeweils zum ersten Termin des gewählten Zahlungstermins ohne Aufforderung fällig.

Für Neumitglieder gilt:

  1. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Beitrittsmonat.
  2. Bei Beitritt ist ein voller Jahresbeitrag zuzüglich der Aufnahmegebühr zu entrichten.
  3. Zu Beginn des darauf folgenden Jahres ist dann nur der anteilige Beitrag für die restlichen, noch nicht mit dem ersten Jahresbeitrag abgegoltenen Monate dieses Jahres zur Zahlung fällig. Ab dem darauf folgenden Jahr wird dann jeweils zu Beginn der Jahresbeitrag fällig.

Eine Rückzahlung bezahlter Mitgliedsbeiträge oder der Aufnahmegebühr erfolgt nicht.

§ 3 - Zusatzleistungen

  1. Mahngebühren (pro Mahnung)                                                                                   3,50 €
  2. Melderegisterauskünfte                                                                                             15,00 €
  3. Gebühren für nicht eingelöste Abbuchungen: Weitergabe der von der Bank einbehaltenen Gebühren                  

    

 

Diese Beitragsordnung wurde am 10.05.2014 beschlossen, am 26.02.2015 ergänzt und am 04.09.2021, am 14.10.2021, zum 01.01.2022, zum 1.1.2026 sowie zum 13.3.2026 geändert. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Mieterverein Regio Freiburg e.V.

Der Vorstand