Beitragsordnung

Das kosten unsere Leistungen

§ 1 – Vereinsbeitrag

  1. Der Jahres-Mitgliedsbeitrag ist von der Mitgliederversammlung mit Beschluss vom 4. September 2021 wie folgt festgelegt worden:

     Jahresbeitrag                                                                                            72,00 €

     Jahresbeitrag ohne Rechtsschutzversicherung                                           54,00 €
     (nur bei nachgewiesenem bestehendem anderweitigem Versicherungsschutz)

     Kurzmitgliedschaft 3 Monate                                                                    36,00 €

     2. Die bei Beitritt zu entrichtende Aufnahmegebühr beträgt
     gemäß Vorstandsbeschluss vom 11. Juli 2013                                          30,00 €

     3. Der Jahresbeitrag für ein weiteres Mietverhältnis (z.B. selbst genutzte Zweitwohnung, separat angemietete Garage)
     beträgt gemäß Vorstandsbeschluss vom 26. Februar 2015                       45,00 €

§ 2 – Zahlungsweise und Termine

Der Jahresbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten.

  1. Bei Vorliegen einer Bankeinzugsermächtigung/eines Lastschrift-Mandats wird der Beitrag Anfang Januar abgebucht.
  2. Ansonsten ist der Beitrag im Januar zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung bedarf.

Abweichend hiervon kann der Vorstand auf Antrag die Entrichtung des Jahresbeitrags in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zulassen. In diesem Fall ist der (anteilige) Beitrag jeweils zum ersten Termin des gewählten Zahlungstermins ohne Aufforderung fällig.

Für Neumitglieder gilt:

  1. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Beitrittsmonat.
  2. Bei Beitritt ist ein voller Jahresbeitrag zuzüglich der Aufnahmegebühr zu entrichten.
  3. Zu Beginn des darauf folgenden Jahres ist dann nur der anteilige Beitrag für die restlichen, noch nicht mit dem ersten Jahresbeitrag abgegoltenen Monate dieses Jahres zur Zahlung fällig. Ab dem darauf folgenden Jahr wird dann jeweils zu Beginn der Jahresbeitrag fällig.

Eine Rückzahlung bezahlter Mitgliedsbeiträge oder der Aufnahmegebühr erfolgt nicht.

§ 3 - Zusatzleistungen

  1. Mahngebühren (pro Mahnung)                                                                                   3,50 €
  2. Melderegisterauskünfte                                                                                             15,00 €
  3. Gebühren für nicht eingelöste Abbuchungen: Weitergabe der von der Bank einbehaltenen Gebühren                  

     4.   Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen/-Übergaben                                 50,00 - 80.00 €

      zzgl. Fahrkosten 0,35 €/km zzgl. anfallende Parkgebühren

Diese Beitragsordnung wurde am 10.05.2014 beschlossen, am 26.02.2015 ergänzt und am 04.09.2021, am 14.10.2021 und am 01.01.2022 geändert. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Mieterverein Regio Freiburg e.V.

Der Vorstand