Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Wir bieten unseren MItgliedern kostenlose Rechtsberatung zu allen rechtlichen Fragen rund um die selbstbewohnte Mietwohnung. Auf Wunsch schreiben wir in Ihrem Namen Briefe oder Mails an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung und verleihen Ihren Interessen so den notwendigen Nachdruck.

In der Mitgliedschaft ist außerdem eine Rechtsschutzversicherung enthalten, so dass Sie keine Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits vor Gericht haben müssen.

Sie haben unmittelbar nach Ihrem Eintritt Anspruch auf die Rechtsberatung des Mietervereins. Wir bitten um Verständnis, dass wir vor der ersten Rechtsberatung die Zahlung des Mitgliedsbeitrags verlangen.

Der Mieterverein Regio Freiburg finanziert seine Leistungen ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 72 Euro. Dazu beim Eintritt eine Aufnahmegebühr von 30 Euro.

Mitglieder, die eine eigene Miet-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, zahlen 54 Euro.

Mit dem Eintritt ist - unabhängig vom Eintrittsdatum - der volle Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr zu zahlen. Im Folgejahr berechenen wir den Beitrag anteilig bis zum Jahresende.

So funktoniert die Kurz-Mitgliedschaft: 

  • Dauert: drei Monate und endet danach automatisch
  • Beinhaltet: bis zu drei telefonische Beratungen
  • Kostet: 36 Euro

Mehr erfahren Sie hier.

Das ist schade. Bitte beachten Sie die Regeln zur Kündigung in unserer Satzung. Ihre schriftliche Austrittserklärung muss bis zum 30. September bei uns eingehen. Dann endet die Mitgliedschaft zum Jahresende.

Hinweis: Die Kündigung ist frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Eintrittsjahr folgt, möglich.

Auch wenn Sie aus unserem Tätigkeitsbereich weg ziehen, müssen Sie die satzungsgemäße Kündigungsfrist beachten. Wir können Sie jedoch an den zuständigen Mieterverein an Ihrem neuen Wohnort ummelden. Sie führen dort ihre Mitgliedschaft weiter. Dabei wird der Mitgliedsbeitrag angerechnet. Die Ummeldung zum anderen Mieterverein hat für Sie den Vorteil, dass der Mietrechtsschutz für Sie lückenlos erhalten bleibt.

Auch wenn Sie Wohnungseigentümer geworden sind, müssen Sie die Kündigungsfrist in unserer Satzung beachten. Ihre Kündigung mus also spätestens am 30. September bei uns eingehen.

Bei Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung ist eine Wartezeit von drei Monaten zu beachten. Er nach Ablauf diesere Frist haben Sie einen Anpruchs auf Leistungen aus der Versicherung. Außérdem darf der Schaden nicht vor Beginn des Versicherungsverhältnisses eingetreten sein.

Wichtig: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur dann die Gerichtskosten, wenn der Mieterverein sich erfolglos um eine außergerichtliche Einigung bemüht hat. Außerdem muss Aussicht auf Erfolg bestehen.

Mehr zur Rechtsschutzversicherung erfahren

To top